Steuerrecht und Versicherungsschutz: Die wesentlichen Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden

 

Selbstständige werden in Deutschland entweder als Freiberufler oder Gewerbetreibende eingestuft. Dieser Unterschied ist wichtig, da sich hier verschiedene Vor- und Nachteile für den Selbstständigen ergeben. Wer sich also selbstständig machen möchte und dabei nicht sicher ist, ob hierfür eine Gewerbeanmeldung notwendig ist oder ob eine Meldung beim jeweils zuständigen Finanzamt ausreichend, kann sich in diesem Artikel einen schnellen Überblick verschaffen.

Die Situation in Deutschland ist rechtlich klar geregelt, dennoch bedarf es im Zweifel einer genaueren Betrachtung. Eine Gewerbeanmeldung ist zunächst einmal nur dann erforderlich, wenn die zu den gewerbetreibenden Tätigkeiten gezählt wird.

Was ist ein Freiberufler?

Typische Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten sind beispielsweise Rechtsanwälte, Architekten oder auch Tierärzte. Sie sind selbstständig tätig und üben dabei unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten oder auch rein wissenschaftliche Tätigkeiten aus. Sie genießen folgende Privilegien:

  • Keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK
  • Vereinfachte Buchführungsvorschriften
  • Gewerbesteuerfreiheit

Das Einkommenssteuergesetz (EStG) regelt unter anderem in §18 die Abgrenzung zum Gewerbetreibenden. Ebenda sind alle freiberuflichen Tätigkeiten aufgelistet.

Was ist ein Gewerbetreibender?

All diejenigen, die auf selbstständiger Basis eine Tätigkeit ausüben, welche nicht in den in §18 EStG aufgelistet ist, werden zu den gewerbetreibenden gezählt.

Unterschiede zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bestehen durchaus. Unter anderem in steuerrechtlichen Fragen oder in Versicherungsfragen. Freiberufler genießen dabei einige Vorteile, zunächst einmal müssen sie, um die anfängliche Frage zu beantworten kein Gewerbe anmelden. Demzufolge sind sie auch von der Gewerbesteuer befreit, unabhängig von seinem Gewinn muss er im Gegensatz zu Gewerbetreibenden auch keine Bilanz erstellen. Als Gewerbetreibende genießt man hingegen je nach genauem Tätigkeitsbereich diverse steuerliche Vorteile.

Es sollte also sehr genau darauf geachtet werden, welche Tätigkeiten im Detail ausgeübt werden sollen. Daher sollte man sich bestenfalls vor dem Beginn der Selbstständigkeit genau über diesen Sachverhalt informieren, sofern dieser hauptberuflich ausgeübt werden soll. Weiterhin sollte man sich mit damit verbundenen Fragen wie etwa dem Versicherungsschutz auseinandersetzen.

Rechtsschutz für Selbstständige

Ein auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittener Rechtsschutz ist elementar wichtig für alle Selbstständigen. Ohne eine solche Versicherung riskieren sie einen hohen finanziellen Schaden und im schlimmsten Fall sogar die berufliche Existenz, denn insbesondere Personenschäden können dramatische Folgen haben. Doch auch, ohne direkt vom schlimmsten auszugehen, Rechtsschutz kann sich vielen Fällen als hilfreich erweisen, unter anderem bei:

  • Honorarforderungen
  • Auftragsstreitigkeiten
  • Urheberrechtsverletzungen
  • Klärung von Statusfragen
  • Streitfälle mit Krankenkassen oder auch in
  • Rentenfragen

Zudem bietet eine Rechtsschutzversicherung für Freiberufler oder Gewerbetreibende auch dann Hilfe bei zivil- oder strafrechtlichen Auseinandersetzungen, sofern der Rechtsstreit unmittelbar mit der selbstständigen Tätigkeit zusammenhängt.

Nicht jede Auseinandersetzung muss vor Gericht enden

Oftmals lassen sich Probleme und Konflikte auch ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung klären. Eine Rechtsschutzversicherung kann unter Umständen auch außergerichtlich intervenieren und im Vorfeld einen Streit schlichten. Es lohnt sich in jedem Fall, sich umfassend beraten zu lassen, sofern man seine Selbstständigkeit versichern möchte. Dabei ist es wichtig darauf zu achten, dass auch alle die individuelle Tätigkeit betreffenden Bereiche ausreichend abgesichert sind. Insbesondere bei besonderen Gefahren wie etwa bei Baumfällarbeiten ist es unter Umständen notwendig, besondere Aspekte mitzuversichern. Um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis in Bezug auf die Rechtsschutzversicherung zu erhalten, sollte man sowohl die Rechtsschutzversicherung für Freiberufler als auch den Gewerbe Rechtsschutz vergleichen und hier ausführliche Recherche nach den optimalen Konditionen betreiben.

Was ist, wenn zwei oder mehrere Tätigkeiten ausgeübt werden?

Unter Umständen bestehen jedoch Überschneidungen innerhalb gewisser Tätigkeitsfeldern. Werden demnach gemischte Leistungen von dem Selbstständigen erbracht, qualifiziert man diesen Betrieb danach, welche tatsächliche Tätigkeit ausgeübt wird. Dabei kommt es darauf an, ob die jeweiligen Tätigkeiten klar getrennt werden können oder ob sie untrennbar miteinander verbunden sind. Dies kann man anhand zweier Beispiele erläutern: Ein freiberuflich arbeitender Tierarzt, welcher nebenbei Tierfutter verkauft, muss die Einkünfte jeweils klar getrennt verbuchen. Ein freiberuflich arbeitender Architekt hingegen, der Häuser verkauft und hierbei seine Architektenleistung einbringt, muss seine Gesamteinkünfte als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb versteuern und dem entsprechend natürlich auch eine Gewerbeanmeldung durchführen. Typische Grenzfälle sind weiterhin:

  • Unternehmensberater
    Sofern hier eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium vorliegt und mehrere Jahre Berufspraxis nachgewiesen werden können, ist diese Tätigkeit freiberuflich. Andernfalls muss ein Gewerbe angemeldet werden.
  • IT-Consulting
    Sofern kein Handel mit Produkten betrieben wird, kann hier als Freiberufler gearbeitet werden.
  • PR-Berater
    In der Regel ist dieser Bereich klar gewerblich, Ausnahmen gibt es dann, wenn die Tätigkeit maßgeblich von künstlerischem Schreiben geprägt ist.
  • Werbeagenturen
    Auch hier liegt in der Regel immer ein Gewerbe vor, Ausnahmen bilden Designer oder Werbetexter.

Wer sich also im Vorhinein klar über die genauen Tätigkeiten der Selbstständigkeit ist, kann die Selbstständigkeit ohne unvorhergesehene Probleme angehen und ist auf der sicheren Seite. Ein passender Rechtsschutz bietet einen im Rahmen der Tätigkeit eine umfassende Absicherung, welche auch gerade in den genannten Grenzfällen geboten ist, da es eben aufgrund derer auch zu Auseinandersetzungen mit Behörden, etwa bezüglich der Besteuerungsgrundlagen, kommen kann.



Aus unserem Blog



Wünschen Sie ein unverbindliches Angebot oder eine kostenfreie Beratung?

Tel. 030 - 300 109 0
Zum Kontaktformular
Firmenportal Berlin