Die Situation in Deutschland ist rechtlich klar geregelt, dennoch bedarf es im Zweifel einer genaueren Betrachtung. Eine Gewerbeanmeldung ist zunächst einmal nur dann erforderlich, wenn die zu den gewerbetreibenden Tätigkeiten gezählt wird.
Typische Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten sind beispielsweise Rechtsanwälte, Architekten oder auch Tierärzte. Sie sind selbstständig tätig und üben dabei unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten oder auch rein wissenschaftliche Tätigkeiten aus. Sie genießen folgende Privilegien:
Das Einkommenssteuergesetz (EStG) regelt unter anderem in §18 die Abgrenzung zum Gewerbetreibenden. Ebenda sind alle freiberuflichen Tätigkeiten aufgelistet.
All diejenigen, die auf selbstständiger Basis eine Tätigkeit ausüben, welche nicht in den in §18 EStG aufgelistet ist, werden zu den gewerbetreibenden gezählt.
Unterschiede zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bestehen durchaus. Unter anderem in steuerrechtlichen Fragen oder in Versicherungsfragen. Freiberufler genießen dabei einige Vorteile, zunächst einmal müssen sie, um die anfängliche Frage zu beantworten kein Gewerbe anmelden. Demzufolge sind sie auch von der Gewerbesteuer befreit, unabhängig von seinem Gewinn muss er im Gegensatz zu Gewerbetreibenden auch keine Bilanz erstellen. Als Gewerbetreibende genießt man hingegen je nach genauem Tätigkeitsbereich diverse steuerliche Vorteile.
Es sollte also sehr genau darauf geachtet werden, welche Tätigkeiten im Detail ausgeübt werden sollen. Daher sollte man sich bestenfalls vor dem Beginn der Selbstständigkeit genau über diesen Sachverhalt informieren, sofern dieser hauptberuflich ausgeübt werden soll. Weiterhin sollte man sich mit damit verbundenen Fragen wie etwa dem Versicherungsschutz auseinandersetzen.
Ein auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittener Rechtsschutz ist elementar wichtig für alle Selbstständigen. Ohne eine solche Versicherung riskieren sie einen hohen finanziellen Schaden und im schlimmsten Fall sogar die berufliche Existenz, denn insbesondere Personenschäden können dramatische Folgen haben. Doch auch, ohne direkt vom schlimmsten auszugehen, Rechtsschutz kann sich vielen Fällen als hilfreich erweisen, unter anderem bei:
Zudem bietet eine Rechtsschutzversicherung für Freiberufler oder Gewerbetreibende auch dann Hilfe bei zivil- oder strafrechtlichen Auseinandersetzungen, sofern der Rechtsstreit unmittelbar mit der selbstständigen Tätigkeit zusammenhängt.
Oftmals lassen sich Probleme und Konflikte auch ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung klären. Eine Rechtsschutzversicherung kann unter Umständen auch außergerichtlich intervenieren und im Vorfeld einen Streit schlichten. Es lohnt sich in jedem Fall, sich umfassend beraten zu lassen, sofern man seine Selbstständigkeit versichern möchte. Dabei ist es wichtig darauf zu achten, dass auch alle die individuelle Tätigkeit betreffenden Bereiche ausreichend abgesichert sind. Insbesondere bei besonderen Gefahren wie etwa bei Baumfällarbeiten ist es unter Umständen notwendig, besondere Aspekte mitzuversichern. Um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis in Bezug auf die Rechtsschutzversicherung zu erhalten, sollte man sowohl die Rechtsschutzversicherung für Freiberufler als auch den Gewerbe Rechtsschutz vergleichen und hier ausführliche Recherche nach den optimalen Konditionen betreiben.
Unter Umständen bestehen jedoch Überschneidungen innerhalb gewisser Tätigkeitsfeldern. Werden demnach gemischte Leistungen von dem Selbstständigen erbracht, qualifiziert man diesen Betrieb danach, welche tatsächliche Tätigkeit ausgeübt wird. Dabei kommt es darauf an, ob die jeweiligen Tätigkeiten klar getrennt werden können oder ob sie untrennbar miteinander verbunden sind. Dies kann man anhand zweier Beispiele erläutern: Ein freiberuflich arbeitender Tierarzt, welcher nebenbei Tierfutter verkauft, muss die Einkünfte jeweils klar getrennt verbuchen. Ein freiberuflich arbeitender Architekt hingegen, der Häuser verkauft und hierbei seine Architektenleistung einbringt, muss seine Gesamteinkünfte als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb versteuern und dem entsprechend natürlich auch eine Gewerbeanmeldung durchführen. Typische Grenzfälle sind weiterhin:
Wer sich also im Vorhinein klar über die genauen Tätigkeiten der Selbstständigkeit ist, kann die Selbstständigkeit ohne unvorhergesehene Probleme angehen und ist auf der sicheren Seite. Ein passender Rechtsschutz bietet einen im Rahmen der Tätigkeit eine umfassende Absicherung, welche auch gerade in den genannten Grenzfällen geboten ist, da es eben aufgrund derer auch zu Auseinandersetzungen mit Behörden, etwa bezüglich der Besteuerungsgrundlagen, kommen kann.
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