Wer ein hohes Leistungsniveau bei der ärztlichen Versorgung mit günstigen Tarifen kombinieren möchte, sollte sich über die Möglichkeiten der PKV informieren.
Für Selbstständige ist die PKV meist die richtige Wahl. Aber auch Angestellte können sich privat versichern. Wer ab 2016 ein Jahr lang über 56.250 Euro verdient hat, kann von der gesetzlichen Krankenkasse in die PKV wechseln, unter der Bedingung dass im Folgejahr der gleiche Betrag verdient wird.
Die PKV ist individuell ausgestaltet. Wer selten zum Arzt geht, wird einen Selbstbehalt vereinbaren. Auch der Leistungsumfang bei Krankenhausaufenthalt oder für die Behandlung beim Arzt und Zahnarzt kann frei gestaltet werden. Achten Sie auf Begrenzungen bei der Erstattung nach Gebührenordnung der Ärzte. Manch PKV erstattet nur bis zum Regelsatz (2,3-facher Satz). Ärzte stellen Rechnungen teilweise aber bis zum 3,5-fachen Satz aus.
Überlegen Sie vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung, welche Leistungsmerkmale Ihnen besonders wichtig sind. Verzichten Sie auf Leistungsmerkmale, die Ihnen weniger wichtig sind. Mit dem gesparten Geld können Sie andere Leistungen, die für Sie wichtiger sind, ergänzen oder erhöhen – zum Beispiel das Krankentagegeld.
Ihr Einkommen muss für die Dauer eines Jahres oberhalb der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben. Erst dann ist ein Wechsel möglich. Selbstständige und Beamte können jederzeit von der Ersatzkasse in die private Krankenversicherung wechseln, sofern sie in der GKV 18 Monate versichert waren.
Der Vorteil in der PKV liegt, unstrittig, in der Bezahlung besserer medizinischer Leistungen. Das beginnt beim Zahnersatz, geht über alternative Heilmethoden bis hin zur Unterbringung und Behandlung im Krankenhaus. Darüber hinaus ist die Tarifvielfalt wesentlich größer. Jeder Versicherungsnehmer kann sich seinen individuellen Versicherungsschutz in Bezug auf Beitrag und Leistung selbst zusammenstellen. Nachteilig ist, dass, im Gegensatz zur GKV, jedes Familienmitglied einzeln versichert werden muss.
Einen Sonderstatus genießen Beamte. Sogenannte Beihilfetarife ermöglichen gegenüber der GKV einen deutlich preiswerteren Versicherungsschutz. Abgedeckt wird nur der Kostenanteil, der nicht von der Beihilfe übernommen wird. Dieser variiert je nach Familienstand.
Wer sich endlich den lange gehegten Wunsch erfüllen und in die private Krankenversicherung wechseln kann, sollte sich jedoch nicht von den günstigsten Prämien täuschen lassen. Deutlichen Prämienunterschieden bei den Anbietern liegen auch deutliche Leistungsunterschiede zugrunde. Diese finden sich in der Regel erst im Kleinstgedruckten. Ein Gespräch mit einem Experten, der die Tarifwelt der einzelnen Anbieter kennt, erspart Ihnen stundenlange Vergleiche der Versicherungsbedingungen.
Der Arbeitgeberbeitrag für privat versicherte Arbeitnehmer wurde vor einiger Zeit festgeschrieben. Er beträgt nicht mehr, wie früher, die Hälfte des örtlichen AOK-Beitrages, sondern nur noch 7,3 Prozent des Bruttoeinkommens bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze.
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